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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Harder Stage UG (haftungsbeschränkt) | Gültig für den B2B-Geschäftsverkehr
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Harder Stage UG (haftungsbeschränkt), Heidkaten 10a, D-24816 Hamweddel (nachfolgend "Harder Stage"), gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Harder Stage stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
1.3 Angebote der Harder Stage sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher oder per E-Mail erfolgender Auftragsbestätigung durch Harder Stage zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
1.4 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit demselben Auftraggeber, soweit dieser Unternehmer ist, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
§ 2 Leistungsumfang
2.1 Der Umfang der von Harder Stage zu erbringenden Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Das Leistungsangebot umfasst insbesondere:
- Konzert- und Eventlogistik: Planung, Organisation und Durchführung logistischer Prozesse für Konzerte, Festivals und Veranstaltungen
- Transportlogistik: Koordination und Durchführung von Transporten für Equipement, Bühnenaufbauten und tourrelevante Güter
- Tourmanagement: Planung, Koordination und Begleitung von Konzerttouren und Tourneen
- Projektmanagement Logistik: Übernahme der logistischen Projektverantwortung für komplexe Event- und Tournee-Projekte
2.2 Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
2.3 Harder Stage ist berechtigt, Teile der vereinbarten Leistungen an qualifizierte Subunternehmer zu vergeben, sofern die Qualität der Leistungserbringung hierdurch nicht beeinträchtigt wird.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Harder Stage alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
3.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, einen fachkundigen Ansprechpartner für die Dauer des Projekts zu benennen, der entscheidungsbefugt ist.
3.3 Verzögerungen, die auf unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen zu seinen Lasten. Etwaige Mehrkosten hat der Auftraggeber zu tragen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Es gilt der in der Auftragsbestätigung vereinbarte Preis. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich als Bruttopreise ausgewiesen.
4.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.
4.3 Bei Zahlungsverzug ist Harder Stage berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB (9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von EUR 40,00 zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4.4 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers sind ausgeschlossen, es sei denn, seine Gegenforderungen sind rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Harder Stage anerkannt.
4.5 Reisekosten, Spesen, Übernachtungskosten und sonstige Auslagen werden, sofern nicht pauschal vereinbart, nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.
§ 5 Stornierung und Rücktritt durch den Auftraggeber
5.1 Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, ohne dass dies von Harder Stage zu vertreten ist, werden folgende pauschalierten Entschädigungen fällig:
- Kündigung mehr als 60 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn: 15 % des vereinbarten Gesamtpreises
- Kündigung 30 bis 60 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn: 30 % des vereinbarten Gesamtpreises
- Kündigung 14 bis 29 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises
- Kündigung 4 bis 13 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn: 75 % des vereinbarten Gesamtpreises
- Kündigung weniger als 4 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn oder nach Leistungsbeginn: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises
5.2 Die pauschalierten Entschädigungen berücksichtigen insbesondere die kurzfristige Disposition von Personal, Fahrzeugen und betrieblichen Ressourcen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
5.3 Stornierungen bedürfen der Schriftform (auch E-Mail). Maßgeblich ist der Eingang der Stornierungserklärung bei Harder Stage.
§ 6 Rücktritt durch Harder Stage
6.1 Harder Stage ist berechtigt, vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
- das vorgesehene Personal oder die vorgesehenen Fahrzeuge/Ressourcen aus nicht von Harder Stage zu vertretenden Gründen nicht verfügbar sind und kein gleichwertiger Ersatz beschafft werden kann,
- höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder sonstige unvorhersehbare Umstände eine Durchführung des Auftrags unmöglich machen,
- der Auftraggeber trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung mit Zahlungen in Verzug ist.
6.2 Im Fall des Rücktritts nach § 6.1 Spiegelstriche 1 und 2 werden bereits erbrachte Leistungen vergütet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
§ 7 Kostensteigerungen / Preisanpassung
7.1 Erhöhen sich nach Vertragsschluss die Kosten für Kraftstoffe, Energie, Mautgebühren, Personalkosten aufgrund gesetzlicher Änderungen oder sonstige betriebsnotwendige Aufwendungen wesentlich (um mehr als 5 % gegenüber dem Kalkulationszeitpunkt), ist Harder Stage berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend anzupassen.
7.2 Die Preisanpassung ist dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen. Dem Auftraggeber steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu, sofern die Preiserhöhung mehr als 10 % des vereinbarten Preises beträgt.
§ 8 Warte-, Rüst- und Standzeiten
8.1 Die vereinbarten Preise basieren auf den in der Auftragsbestätigung definierten Einsatz- und Arbeitszeiten. Warte-, Rüst- oder Standzeiten, die nicht von Harder Stage zu vertreten sind, gelten als entgeltpflichtige Leistungszeit.
8.2 Wartezeiten ab einer Stunde werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber wird unverzüglich informiert, wenn absehbar ist, dass Wartezeiten entstehen werden.
§ 9 Unterkunft und Ruhezeiten
9.1 Sofern Mitarbeiter von Harder Stage aufgrund von Touren oder Einsatzorten ihre gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten nicht am Wohnort verbringen können, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine angemessene Unterkunft bereitzustellen oder die Kosten hierfür zu tragen.
9.2 Die Unterkunft muss den gesetzlichen Anforderungen genügen, insbesondere ausreichende Schlaf- und Hygienevoraussetzungen bieten. Kosten für Übernachtung und Frühstück gehen zu Lasten des Auftraggebers.
9.3 Harder Stage ist verpflichtet, die geltenden Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten (VO EG Nr. 561/2006, FPersV) einzuhalten. Planungen des Auftraggebers, die eine Verletzung dieser Vorschriften erfordern würden, können nicht umgesetzt werden.
§ 10 Haftung
10.1 Harder Stage haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
10.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Harder Stage nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
10.3 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei arglistigem Verschweigen von Mängeln.
10.4 Höhere Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, staatliche Verbote, Streiks oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse, befreien Harder Stage für die Dauer ihres Andauerns von ihren Leistungspflichten. Harder Stage ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über das Eintreten von höherer Gewalt zu informieren.
10.5 Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder sonstige Folgeschäden, ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
§ 11 Geheimhaltung
11.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
11.2 Als vertraulich gelten insbesondere: Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Kundendaten, Projektdetails, Preiskalkulationen sowie technische und organisatorische Informationen.
11.3 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder es werden, ohne dass die verpflichtete Partei dies zu vertreten hat, sowie für Informationen, zu deren Offenlegung eine Partei gesetzlich oder behördlich verpflichtet ist.
11.4 Die Geheimhaltungspflicht besteht für die Dauer des Vertragsverhältnisses und für einen Zeitraum von fünf Jahren nach dessen Beendigung fort.
§ 12 Referenzen
Harder Stage ist berechtigt, den Auftraggeber und das durchgeführte Projekt ohne weitere Vergütung als Referenz zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht. Der Widerspruch ist vor Beginn der Zusammenarbeit oder unverzüglich nach Bekanntwerden einer beabsichtigten Referenznennung zu erklären.
§ 13 Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Kiel (Schleswig-Holstein), Deutschland.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
13.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses selbst.
Harder Stage UG (haftungsbeschränkt) | Heidkaten 10a, D-24816 Hamweddel
Amtsgericht Kiel HRB 21463 KI | EUID: DEX1517R.HRB21463KI | GF: Martin Pries
Stand: 15. April 2026
